Leistungen

Sensibilität ist alles

Gerade bei der letztwilligen Verfügung kommt es auf ein hohes Maß von Sensibilität und Fingerspitzengefühl an.

Unsere langjährige Erfahrung gewährleistet für Sie auch bei besonders anspruchsvollen Gestaltungsaufgaben wie Unternehmer- oder Behindertentestamenten praktikable, sichere und steuermindernde Gestaltungen – für allein erziehende Geschiedene ebenso wie für Patchworkfamilien und langjährig verheiratete Ehepaare.

Wir erarbeiten für Sie alle testamentarischen sowie erbvertraglichen Regelungen, damit es letztendlich kein "böses Erwachen" bei den Nachkommen gibt. Im Falle eines Todes stehen wir Ihnen jederzeit unterstützend und beratend zur Seite.

Partnergerechtes

Eheverträge werden aus guten Gründen vermehrt geschlossen. Entscheidend ist, dass sie auf Ihre Bedürfnisse individuell zugeschnitten werden und für beide Parteien gerecht sind.

Auch hier geht es nicht ohne einen Notar Ihres Vertrauens, denn hier ist Neutralität und Kompetenz von größter Wichtigkeit.

Wir beraten über die rechtlichen Folgen der Eheschließung und das Ehegüterrecht so wie auch der Versorgungsausgleich.

Wir besprechen und beurkunden vor oder nach der Eheschließung Eheverträge, in denen Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft, Unterhaltsregelungen sowie das Sorgerecht festgelegt werden. Auch entwerfen wir maßgeschneiderte Urkunden bei Scheidungsfolgen.  

Ihre Entscheidung - Es ist ihr gutes Recht

Immobiliengeschäfte sind kein Monopoly-Spiel. Deshalb sagt das Gesetz:

Der Notar Ihres Vertrauens:

Hier sind wir die Notare Ihres Vertrauens. Beim Immobilienrecht profitieren Sie dank unserer langjährigen Erfahrung von unserem enormen Wissen. Wir decken sowohl den privaten Bereich als auch gewerbliche Immobiliengeschäfte ab. Die hierfür erforderlichen Texte werden von uns ausgearbeitet und beurkundet. Wir kümmern uns um Kaufverträge über Grundstücke, Häuser sowie Eigentumswohnungen inklusive Bauträgerverträge. Bei privaten Immobilienkäufen erstellen wir anhand der Informationen unserer Kunden und deren Vermittlern exakte Vertragsentwürfe mit allen spezifischen Mandanten-Wünschen. Diese erhalten Sie noch vor Beurkundung.

Aber auch Immobilienschenkungen - etwa vorgezogene Immobilien-"Erbschaften" oder die Weitergabe eines Betriebes, sind mit (Ab)Sicherungen verbunden (z.B. Nießbrauchsrechte, Wohnungsrechte, Rentenzahlungen). Durch unser Know-How können wir Ihnen jegliche Sicherungen aufzeigen und urkundlich festhalten.

Im gewerblichen Immobiliensektor betreuen wir Bauträger bei sämtlichen Belangen umfassender Bauvorhaben (Mehrhausanlagen, Bauvorhaben in mehreren Abschnitten, Wohnungserbbaurechte, Nachverdichtungen, Aufstockungen, Geschoßreduzierungen oder Rückbauten).Ebenfalls konzipieren und beurkunden wir komplexe Immobiliengeschäfte wie An- oder Verkauf von Projektierungsflächen, etc. Mit uns sind Sie privat als auch gewerblich mit großer Sorgfalt bestens abgesichert. Ihre Urkunde ist unser Job!

Ihre Entscheidung zu Lebzeit oder von Todeswegen

Die Nachfolgeregelung muss nicht immer ein heikles Thema sein.

Wir konzipieren für Sie Testamente und Erbverträge auch bei komplizierten Sachverhalten (behinderte Kinder, Patchwork-Familien, überschuldete Nachkommen etc.), ohne das Pflichtteilsrecht außer Acht zu lassen.

Bei Familienunternehmen ist eine Nachfolgeregelung zu Lebzeiten eine Weichenstellung für das Unternehmen, den bisherigen und den neuen Unternehmer. Diese Rechtsgeschäfte haben hier meistens erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen für alle Beteiligten. Aus diesem Grund beraten wir Sie gründlich über die Nachfolgeregelung durch lebzeitige Übertragungen (Schenkung, Betriebsübergaben). Hier konzipieren wir individuell neben Grundstücksüberlassungen auch Firmenübergaben in jeder Rechtsform.

Hand in Hand gut beraten

Mit der Führung eines Unternehmens werden hohe Ansprüche an Sie gestellt. Durch unsere langjährige, intensive Tätigkeit in diesem Bereich können wir Sie zu allen Fragen im  Gesellschaftsrecht, Vertragstypen sowie der Vertragsmuster  für die Gründung solcher Gesellschaften und eventueller gesellschaftsrechtlichen Umwandlungen individuell, sorgfältig und kompetent beraten.

Bei der Durchführung sowie Beurkundung von Gesellschafterversammlungen inklusive Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften unterstützen wir Sie jederzeit. Selbstverständlich arbeiten wir mit Ihren Anwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und sämtlichen Beratern gemeinsam im Team, um Ihnen die bestmögliche Lösung für Ihr Unternehmen anzubieten.